Sicherheitssandalen sind nach EN ISO 20345 S1 geprüft und bei engelbert strauss in den Sicherheitsklassen S1 und S1P erhältlich. Als luftige Variante von S1 Sicherheitsschuhen kommen Sandalen vor allem im Sommer und im Innenbereich zum Einsatz. Die Kombination aus Schutz und guter Belüftung für ein angenehmes Fußklima ist entscheidend für die Wahl einer Sandale nach EN ISO 20345:2011.
12cm Fußweite: Die perfekte Passform und innovative Materialien sind die Eigenschaften dieser Modelle. Die neuste Entwicklung im Bereich der Sohlen ist dank der sehr weiten und großzügigen Form extrem bequem.
- 10cm Fußweite: mögliche Fehlstellung für weite Füße
- 12cm Fußweite: natürliche Position der Zehen bei weiten Füßen
Besonders breite Füße dürfen dank der
Sicherheitssandale S1 Siom x-12 aufatmen: Die extra breite 12er Fußweite bietet breiten Füßen den nötigen Raum, vor allem im Vorderfußbereich. Die natürliche Haltung der Zehen bleibt erhalten, die Schutzkappe lässt den Fußspitzen ihre Bewegungsfreiheit. Zertifiziert nach DGUV-Regel 112 – 191 sind die Siom-Modelle in schwarz und braun für die individuelle Ausstattung mit orthopädischen Einlagen geeignet.
Die bequeme 12er Fußweite ist auch ein Merkmal der Sicherheitssandale
S1P Comfort12. Bei dieser extrem hochwertigen Sandale steht jedoch der innovative Materialmix im Vordergrund. Safe-Tex-Mikrofasermaterial und atmungsaktives Mesh sorgen für Komfort und Wohlgefühl. Die durchtrittsichere L-Protection-Sohle bietet 15 % mehr Schutzfläche gegenüber herkömmlichen Stahlsohlen, ist gleichzeitig wesentlich leichter.
Wie für alle S1 / S1P Sicherheitsschuhe gilt auch für Sicherheitssandalen dieser Klassen: Die rutschhemmende Sohle nach SRA, SRB oder SRC sowie Zehenschutz ist Pflicht! Die Schutzkappe darf sowohl aus Stahl, Alu und Kunststoff-Material bestehen.
Folgende Anforderungen werden zudem gestellt:
- FO - Kraftstoffbeständigkeit der Sohle
- A - antistatische Eigenschaften
- E - Energieaufnahme im Fersenbereich
Sicherheitssandalen S1P müssen außerdem mit einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet sein. Für beide Schutzstufen gilt: Der Fersenbereich muss geschlossen sein!